Spezifische Leitlinien zur Marktentwicklung – wie Treibhauspotenzial-Grenzwerte für bestimmte Anwendungen – geben Anlass zu Bedenken hinsichtlich der Verfügbarkeit nachhaltiger Lösungen. Wenn neue Regularien ausgearbeitet werden, sollen sie sowohl die Leitlinien als auch die Anliegen der Branche berücksichtigen und einen entsprechenden Ausgleich finden. Die Verwendung von HFCKW, vor allem R22, wurde in den Industrieländern bereits verboten. In Entwicklungsländern gelten seit 2015 ebenfalls Gesetze für das schrittweise Verbot von HFCKW. Bis 2030 soll die Verwendung auch dort vollständig verboten sein.
Schrittweise Reduktion von FKW und Montreal-Protokoll
Im Oktober 2016 einigte man sich auf einen Reduktionsplan für FKW. Dieser wurde in das Montreal-Protokoll aufgenommen (auch bekannt als Kigali-Änderung). Diese Änderung trat am 1. Januar 2019 in Kraft. Bei Ratifizierung durch ein Land nach diesem Datum tritt die Kigali-Änderung in diesem Land 90 Tage danach in Kraft. Zur Verbesserung der Energieeffizienz während der Reduktion von FKW ist eine spezielle Maßnahme vorgesehen, die als Kigali-Kühleffizienzprogramm (Kigali Cooling Efficiency Program, KCEP) bezeichnet wird. Es ist zu erwarten, dass das KCEP die Einführung nachhaltiger Technologien in der schnell wachsenden Kühlungssparte voranbringen wird.
Gesetzliche Rahmenbedingungen und Branchenlösungen
Neben diesen Beschränkungs- und Verbotsinstrumenten ergreifen viele Regierungen Maßnahmen zum Verringern des Verbrauchs von Kältemitteln mit hohem Treibhauspotenzial, indem sie zum Beispiel je nach Treibhauspotenzial bestimmte Steuern erlassen. Bislang erheben Spanien, Dänemark, Norwegen und Schweden Steuern für die Verwendung von FKW. Darüber hinaus werden gegenwärtig in vielen anderen Ländern Anreize in Form von Fördergeldern für Kältemittel mit geringem Treibhauspotential geschaffen.
Externe Ressourcen
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